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Ja. Gaswarnanlagen sollten regelmässig gewartet werden – einerseits aus technischer Notwendigkeit, andererseits aufgrund von Normen wie den SES-Richtlinien oder der SWKI VA-103 für Tiefgaragen. Abweichungen von den empfohlenen Intervallen sind möglich, sollten aber dokumentiert werden. Wichtig: Für den Unterhalt ist immer der Eigentümer verantwortlich. Wird keine Wartung durchgeführt und kommt es zu einem Schaden, trägt der Eigentümer die Haftung. Für Ihre Sicherheit dürfen Wartungen ausschliesslich von INOSENT oder autorisierten Partnern durchgeführt werden.
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